Landestagung Niederösterreich

Veröffentlicht von Stefanie Jirgal am

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Datum/Zeit
Date(s) - 19/11/2022
9:00 - 12:00

Veranstaltungsort
Landesverband

Kategorien


Die Landestagung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes. Sie ist das oberste Organ des Landesverbandes.

Sitz und Stimme in der Landestagung haben
1. die ordentlichen Mitglieder (registrierte Pfadfindergruppen gem. § 5 Abs.1),
2. die Leiter, Leiterinnen, Landeskuraten und Landeskuratinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Landespräsidium oder in der Landesverbandsleitung tätig sind sowie die Landesjugendvertreter,
3. die Obmänner der Bezirksverbände und die Bezirksbeauftragten,
4. die Landesrechnungsprüfer.

Zu Ziffer 1: Jede registrierte Pfadfindergruppe hat bei der Landestagung drei Stimmen und ab 100 registrierten Mitgliedern für je weitere angefangene 100 Mitglieder je zwei weitere Stimmen. Eine dieser Stimmen steht dem Obmann des Elternrates zu, eine dem Gruppenleiter und/oder. der Gruppenleiterin. Über eine Vertretung der Vorgenannten und die Ausübung weiterer Stimmrechte entscheidet der Elternrat der Gruppe.

Zu Ziffer 2 und 3: Den hier angeführten Stimmberechtigten steht es frei, ihr Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht anderen bei der Landestagung Stimmberechtigten zu übertragen. Derartige Vollmachten sind jeweils zu Beginn der Landestagung beim Landessekretär abzugeben. Der Präsident kann zur Landestagung auch die außerordentlichen Mitglieder und Gäste einladen, diese haben kein Stimmrecht. Eingeladene Inhaber von Ehrenfunktionstiteln (§ 6 Abs.5) haben ebenfalls kein Stimmrecht.