COVID-19 Update
16.04.2022 Update
Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit:
08.03.2022 Update
Nach zwei Jahren erlaubt uns die gegenwärtige Corona-Situation, eine Rückkehr in Richtung Normalität zu unternehmen (auch wenn aus anderen Gründen von Unbeschwertheit derzeit leider keine Rede sein kann).
Mit der Basismaßnahmenverordnung sind im Wesentlichen die Beschränkungen für Zusammenkünfte in der außerschulischen Kinder- und Jugenarbeit beseitigt worden, sodaß Heimstunden und Lager ohne Beschränkungen durchgeführt werden können. Erst ab 50 Personen ist ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen und ein COVID-19 Beauftragter zu bestellen. Meldungen an die Behörde oder ähnliches sind nicht erforderlich. Gleichzeitig wird empfohlen, in Innenräumen auch weiterhin MNS oder Masken zu tragen. Diese Empfehlung findet ihr auch im aktuellen Leitfaden für Jugendarbeit:
Wir wünschen euch einen guten Start in den Frühling!
16.02.2022 Update
Die Lockerungsmaßnahmen der Bundesregierung in der Omikron – Welle bedeuten aktuell folgenden Neuerungen zu den Maßnahmen, die wir euch nicht vorenthalten wollen:
1.) Die Obergrenze für die einzelnen Gruppen in der außerschulischen Jugendbetreuung liegt jetzt bei 50 Personen plus acht Betreuer*innen.
2.) Nächtigungen sind wieder erlaubt, es können daher Wochenendlager grundsätzlich stattfinden, wobei wir als LV zusätzlich zu den 2,5G der Verordnung bei Übernachtungen aktuelle Tests empfehlen (sofern die Kinder oder Jugendlichen nicht im Rahmen der Schulen ohnedies getestet wurden).
3.) Bei Zusammenkünften unter zehn Personen gibt es keine Einschränkungen, es wird allerdings auch hier 2,5G empfohlen.
Da nun offenbar im Wochenrhythmus neue Bestimmungen veröffentlicht werden, versuchen wir euch so gut es geht auf dem Laufenden zu halten. Für Fragen stehen wir euch wie immer zur Verfügung.
Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at)
03.02.2022 Update
Mit der nunmehr veröffentlichten 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung sind die Bestimmungen für die außerschulische Jugendarbeit im Wesentlichen gleich geblieben, wir wollen euch aber auf zwei Dinge aufmerksam machen:
1.) Bis jetzt galt, dass man draußen eine Maske tragen muss, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte. Das ist nach dem neuen § 2 Abs 9 Z 1 der 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung nun nicht mehr notwendig wenn es sich um “persönlich bekannte Personen” handelt. Damit fällt im Freien das Maskentragen in den Heimstunden wieder weg (weil wir davon ausgehen, dass sich die Kinder und Jugendlichen auch persönlich kennen). Gegenüber Eltern empfehlen wir, auch draußen im Zweifel die Maske zu tragen.
2.) Nach den derzeitigen Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit im Leitfaden des Bundeskanzleramtes dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden, weshalb Lager mit Nächtigungen derzeit nicht gestattet sind.
17.01.2022 Update
Die aktuelle Verordnung sieht die gleichen Regelungen wie vor Weihnachten für die außerschulische Jugendarbeit vor und ihr könnt eure Heimstunden wie unten geschrieben abhalten. Die Kinder und Jugendlichen müssen aber dann auch draußen eine Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten wird und sie sich nicht sportlich betätigen (also laufen, Ball spielen, etc.)
Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at). Bitte beachtet, dass derzeit keine Nächtigungen möglich sind (Seite 9).
14.12.2021 Update
Wir können euch nun nach drei Wochen ohne Präsenzheimstunden und Lockdown mitteilen, dass es wieder möglich ist, unter nachstehenden Einschränkungen den Pfadi-Heimstundenbetrieb aufzunehmen:
Nach der neuen 6. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung ist außerschulische Jugendarbeit nach § 15 der Verordnung wieder möglich (also Heimstunden und Lager), allerdings mit einer Beschränkung von 25 Teilnehmer*innen und unter 2,5 G (geimpft, kürzlich genesen oder PCR getestet) plus max. vier Betreuer*innen je 25-Personen-Gruppe. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Ninja-Pass erfüllt der Ninja-Pass die Anforderungen von 2 G.
Zum Zweck der Teilnahme dürfen auch Ungeimpfte, die über keinen Ninja Pass verfügen und für die der Lockdown ja nach wie vor gilt, den eigenen Wohnbereich verlassen, dann aber nur mit gültigem PCR Test; diese Personen müssen darüber hinaus auch im Freien eine Maske tragen. Für Leiter*innen empfehlen wir ebenfalls 2,5 G, auch hier gilt outdoor Maskenpflicht, wenn die Leiter*innen nicht geimpft oder kürzlich genesen sind (180 Tage seit der Genesung).
In Innenräumen gilt generell Maskenpflicht (also MNS für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, darüber FFP2 Masken). Kontaktdaten sind zu erheben.
Für Veranstaltungen, die nicht Heimstundenbetrieb oder Lager sind, gilt – kurz zusammengefasst – 2 G (geimpft oder genesen) und eine beschränkte Personenanzahl von indoor 25 Personen, outdoor 300 Personen, wobei in Innenräumen Maskenpflicht besteht, Kontaktdaten sind zu erheben. Wenn Ihr Veranstaltungen plant, schaut bitte in § 14 der 6. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung nach, welche Bestimmungen für eure Zwecke anwendbar sind. Es gibt für diverse Personenanzahlen über 25 Personen unterschiedliche Regelungen, die wir hier nicht alle wiedergeben. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei uns.
23.11.2021 Update
Vorweihnachtslockdown
Mit dem mittlerweile vierten Lockdown ab 22.11.2021 sind weder Heimstundenbetrieb noch Lager oder Veranstaltungen möglich. Wir müssen daher einmal mehr zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Online-Format zurückkehren oder mit verschiedenen Einzelaufgaben, die die Kinder und Jugendlichen als Outdoor-Challenge oder ähnliches selbst lösen, ein Programm ausschreiben.
Es ist einerseits gar nicht erbaulich, dass wir – und vor allem die Kinder und Jugendlichen – die Freizeit im Lockdown verbringen müssen, andererseits sind wir froh, dass wir bis zuletzt noch Heimstunden halten und Herbstlager durchführen konnten. Solltet Ihr Anregungen fürs Programm brauchen, meldet euch bei den Stufenteams oder bei uns im LV-Büro.
Wir hoffen, dass wir bald wieder zusammenkommen können, wir sind aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam die Situation fröhlich und unverzagt oder mutig bunt und laut ganz problemlos meistern werden.
Solltet Ihr als Gruppen vereinsrechtliche Fragen haben, etwa, ob Wahlen oder Jahreshauptversammlungen stattfinden können, schreibt uns einfach. Sobald sich etwas ändert und wir wieder an Heimstunden etc. denken können, erfahrt ihr es natürlich an dieser Stelle.
Liebe Grüße und gut Pfad
Helmut, Steffi und Ender
9.11.2021 Update
Wir hoffen ihr hattet einen guten Start ins Arbeitsjahr mit vielen abenteuerlustigen Kindern und Jugendlichen. Leider entwickelt sich die Corona-Situation derzeit in eine Richtung, wo wir wieder mehr aufeinander Acht geben müssen.
Da die Verordnung des Gesundheitsministers erst am Sonntagabend vorlag auch etwas kurzfristig unsere geänderte Empfehlung für Pfadiaktivitäten:
1) Alle Heimstunden und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen sind unter Anwendung der 3G Regel abzuhalten. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr (die Verordnung knüpft die Regel an die allgemeine Schulpflicht) erfüllt der Ninja-Pass die 3G Voraussetzungen (ebenso wie die 2G Voraussetzungen).
2) Obwohl für Kinder unter 12 Jahren die Nachweispflicht nach der Verordnung entfällt, empfehlen wir, auch hier den Ninja-Pass zu kontrollieren.
3) Für Seminare des Landesverbandes gilt die 2G Regel, wir empfehlen zusätzlich einen Test zu machen, um ein sicheres Seminar zu haben.
4) Wir empfehlen, die 2G Regel auf eure Stufenteams anzuwenden.
5) Für Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen und Eltern/Erwachsenen empfehlen wir die 2G Regel auch unterhalb von 25 teilnehmenden Personen. Im Übrigen bitten wir Euch, die allgemeinen Bestimmungen der 3. Covid-19 Maßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten (insbesondere Aufnahme der Kontaktdaten, Meldung an die Bezirkshauptmannschaft, etc.)
6) Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zu § 13„Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager“:https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/jugendarbeit.html
Wenn ihr noch Fragen habt, meldet euch bei uns. Wir wünschen euch weiterhin schöne und sichere Heimstunden.
15.9.2021 Update
Nach einem Sommer mit einer Vielzahl an Lagern und den ersten Eröffnungsfeiern unter 3G-Bedingungen, gibt es nun angesichts des wieder ansteigenden Pandemiverlaufes der Covid-19 Pandemie eine neue Verordnung mit dem seitens der Bundesregierung angekündigten (aber in der Verordnung nicht abgebildeten) Stufenplan. Eröffnungs- Überstellungs- und sonstige Feiern sind Zusammenkünfte im Sinne des § 12 der COVID-19 Öffnungsverordnung, sodass ab 25 Personen ein 3G-Nachweis von den Teilnehmer*innen einzufordern ist, ab 100 Personen gelten wiederum verstärkte Maßnahmen wie Datensammeln und Anzeigepflicht der Zusammenkunft bei der Bezirkshauptmannschaft.
Heimstunden und Lager gelten als außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, sodass hierfür die 25 Personen-Beschränkung des § 12 Abs.2 der COVID-19 Öffnungsverordnung nicht zur Anwendung kommt und somit ein 3G Nachweis unter 100 Personen für Heimstunden oder Lager nicht zwingend zur Anwendung gelangt. Gleichzeitig empfehlen wir als Landesverband dennoch auch für Lager und Heimstunden, diese unter 3G-Bedingungen abzuhalten, da einerseits mit einer Verschärfung der Maßnahmen zu rechnen ist, die zu einem Nachbessern führen könnten, andererseits auch hier die Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und Leiter*innen vorgeht. Für schulpflichtige Kinder gelten die Testungen, die im Ninja-Pass derzeit 48 Stunden, weshalb zumindest vorerst in den meisten Fällen kein zusätzlicher Testaufwand für die Kinder und Jugendlichen besteht.
Vorerst gelten auch noch die Antigen-Selbsttests, die Ihr notfalls mit den Kindern vor Ort machen könnt, sollte der Ninja-Pass vergessen worden sein oder ähnliches. Wir haben im Landesverband auch noch einige Selbsttests zur Ausgabe an Euch. Bitte meldet Euch, wenn Ihr noch welche braucht direkt im Landesverbandsbüro. Das Angebot gilt solange der Vorrat reicht.
Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen gut ins Pfadijahr starten, bei Veränderungen erfahrt Ihr über den Newsletter und die Landesverbands-Homepage alle wesentlichen Neuigkeiten.
22. 7. 2021 Update:
NEUER Leitfaden für die Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager:
Mit 22. Juli 2021 tritt die 2. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
RIS – BGBLA_2021_II_321 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at) (die darin enthaltene 3. Novelle tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)
sowie die 4. Novelle
RIS – BGBLA_2021_II_328 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at)
in Kraft.
1.7.2021 Update:
Gerade rechtzeitig zum Sommerbeginn entspannen sich nicht nur geplagte Schüler*innen und Student*innen, sondern auch die COVID-19 Situation. Es gibt daher eine neue ab 1.7.2021 gültige Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums, die Ihr hier findet:
Seitens des BKA wurde dazu eine neue Version des Leitfadens zum nunmehrigen § 13 „Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager“ veröffentlicht:
Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit für die aktuelle Verordnung
Die Öffnungsverordnung setzt die außerschulische Jugendarbeit und Ferienlager wieder den Bestimmungen zu den Zusammenkünften gleich. Daher gelten unter anderem die Regelungen des Zutritts unter Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3-G Nachweis), zum verpflichtenden Präventionskonzept und für COVID-19 Beauftragte erst ab Zusammenkünften von mehr als 100 Personen. Ebenso finden sich keine einschränkenden Bestimmungen für kleinere Zusammenkünfte ganz unabhängig von deren Dauer, sodass auch Lager darunter fallen.
Weil die COVID-19 Situation aber immer noch nicht vorbei ist und es zu regionalen Clustern kommen kann, wie es in manchen Schulen in Niederösterreich der Fall ist und es während des Lagers oder der Ferienbetreuung zu Verdachtsfällen kommen kann, empfehlen wir als Landesverband trotz der entspannten Situation eine achtsame Herangehensweise:
- Beginnt Lager oder Tagesbetreuungen dennoch unter den Bedingungen des 3-G Nachweises, sofern die Kinder älter als zwölf Jahre sind,
- behaltet Euer COVID-19 Präventionskonzept bei und schult Eure Leiter*innen vor dem Lager oder der Tagesbetreuung,
- erfasst die Teilnehmer*innen bei Lagern und Tagesbetreuungen mit Namen und Kontaktdaten und hebt die Dokumentation auf.
Auch unter den ab morgen geltenden Bestimmungen sind für Kinder und Jugendliche unter Umständen 3-G Nachweise für Eintritte in Schwimmbäder, Tierparks, Museumsanlagen, etc. Wir haben daher für Euch im Landesverband COVID-19 Antigen-Selbsttests für Euch zur Verfügung gestellt bekommen. Die Tests können im Landesverband gegen telefonische Voranmeldung abgeholt werden oder Ihr schreibt uns per Mail, wie viele Tests Ihr braucht und wir versenden sie.
11.6.2021 Update:
Die bisherigen Bestimmungen der Lockerungsverordnung gelten nach wie vor, es gibt aber einige Anpassungen.
Die aktuelle Personenanzahl wurde auf 50 Teilnehmer*innen angehoben
Es gilt die 3-G Regel, der Nachweis ist “beim Betreten”, also zu Beginn von Heimstunde oder Lager, beizubringen, Betreuungspersonen müssen den Nachweis alle sieben Tage erbringen oder bei Kontakt mit Teilnehmer*innen und anderen Betreuungspersonen in geschlossenen Räumen Masken tragen.
Ein COVID-19 Präventionskonzept muss vorliegen, ein COVID-19 Beauftragte*r muss definiert sein.
ACHTUNG: es handelt sich um vorläufige Regelungen, die am 16.6.2021 wieder außer Kraft treten.
Wir empfehlen Euch, bei der Lagerplanung mitzubedenken, dass Ihr u.U. COVID-19 Tests braucht, wenn Ihr ins Schwimmbad oder in eine Sehenswürdigkeit (Museum, Burganlage, etc.) wollt. Informiert und überlegt Euch, wo bzw. wie Ihr zu Tests und herzeigbaren Dokumenten für alle Teilnehmer*innen kommt. Dazu auch gleich eine Information beim nächsten Punkt!
Wir halten euch über unsere Empfehlungen per Newsletter an die Gruppenleitungen und Vereinsvorstände informiert. Bitte schreibt uns an landesverband@noe-pfadfinder.at, wenn ihr diese Information bekommen wollt und noch nicht auf der Liste seid. Bei speziellen Fragen meldet euch bitte direkt im Sekretariat, wir geben euch gerne unsere Sichtweise mit auf den Weg.
Link zum Sozialministerium aktuelle Verordnung
19.5.2021 Update:
Der Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit für die aktuelle Verordnung ist verfügbar. Er verweist bei Übernachtungen auf die Regelungen der Beherbergungsbetriebe und für sportliche Tätigkeiten auf die Regelungen der Sport- und Freizeitbetriebe.
Wir halten euch über unsere Empfehlungen per Newsletter an die Gruppenleitungen und Vereinsvorstände informiert. Bitte schreibt uns an landesverband@noe-pfadfinder.at, wenn ihr diese Information bekommen wollt und noch nicht auf der Liste seid. Bei speziellen Fragen meldet euch bitte direkt im Sekretariat, wir geben euch gerne unsere Sichtweise mit auf den Weg.
14.5.2021 Update:
Information zu den geplanten Öffnungsschritten per 19.5.2021
Im Zuge der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 für ganz
Österreich in Kraft tritt, kommt es zu einer flächendeckenden Wiederöffnung des
gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich. Grundvoraussetzung für die
Teilnahme am öffentlichen Leben ist der Nachweis über eine geringe
epidemiologische Gefahr. Zu dieser 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zählen:
• Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
• Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion
• Absonderungsbescheid
• Impfnachweis
• Nachweis über neutralisierende Antikörper
Die außerschulische Jugendarbeit findet sich in der COVID-19 Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 in Kraft tritt und in § 14 Heimstunden ebenso wie Ferienlager jeweils in Kleingruppen umfasst .
Wichtig ist:
- 20 Teilnehmer*innen + 4 Betreuer*innen pro Kleingruppe
- Es dürfen mehrere Kleingruppen an einem Ort sein, sie dürfen sich aber nicht durchmischen
- Wenn ein Präventionskonzept ausgearbeitet ist und vom COVID-19 Beauftragten, den der Veranstalter definieren muss, umgesetzt wird, können Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen
- Die Teilnehmer*innen und Betreuer*innen müssen gemäß §1 einen Nachweis erbringen, dass bestenfalls eine geringe epidemiologische Gefahr von ihnen ausgeht, sie also getestet, geimpft oder genesen sind
- Es gelten für Kinder und Jugendliche auch Schultests, soferne sie im Formularheft vermerkt sind und in Ausnahmefällen kann ein Antigentest vom Veranstalter selbst unmittelbar vor der Veranstaltung, also der Heimstunde (das wird der Hauptanwendungsfall für uns sein) akzeptiert werden, wenn Ihr als Gruppe solche Tests anbietet
- Für Elternabende oder Teambesprechungen bietet § 13 Absatz 3 der Verordnung die Möglichkeit, dass diese Treffen auch mit mehr als 10 und weniger als 50 Personen unter Auflagen stattfinden können (Registrierung, Abstand, keine Speisen oder Getränke, etc.). Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Zusammenkünfte der Bezirkshauptmannschaft/dem Magistrat zu melden sind. Sie müssen aber nicht formell “genehmigt” werden.
Das sind aus unserer Sicht die wesentlichen Elemente der COVID-19 Öffnungsverordnung. Natürlich gibt es viel mehr Details, viele davon kennen wir bereits aus den Regeln, die vergangenen Sommer anwendbar waren, etwa jene für öffentliche Anreise, Präventionskonzepte und Schulung oder das Verhalten an öffentlichen Orten.
Link zum Sozialministerium aktuelle Maßnahmen
Link zum Leitfaden Bereich Jugendarbeit
1.4.2021:
Die 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung ist mit 01.04.2021 in Kraft getreten.
- Die Osterruhe für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland tritt mit 1. April 2021, 0 Uhr in Kraft und sie soll in allen drei Bundesländern vorerst bis einschließlich 10. April gelten.
- Das bedeutet, dass auch die außerschulische Jugendarbeit (Heimstunden!) in dieser Zeit ausgesetzt ist!
24.3.2021:
Newsletter zur 4. Novelle der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 15.3.2021
17.3.2021:
Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit anlässlich der Novelle.
15.3.2021:
Die 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung ist mit 15.03.2021 in Kraft getreten. Sie gilt hinsichtlich der Ausgangsregelung bis zum 24.03.2021 und hinsichtlich der übrigen Regelungen bis zum 11.04.2021.
Die Anpassungen für unseren Bereich sind im wesentlichen:
Außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre
- Darf in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
- Testverpflichtung in geschlossenen Räumen
- Gruppe von max. 10 Personen plus bis zu 2 Betreuungspersonen
- Verpflichtendes Präventionskonzept sowie Registrierungspflicht
Vergleicht auch hier die aktuelle Seite beim Sozialministerium.
WICHTIG: Hier findet ihr den aktuellen Newsletter zur 4. Novelle der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 24. März 2021.
Bei dringenden Fragen erreichst du uns über das LV Büro unter landesverband@noe-pfadfinder.at.