Fahrtkosten

Erstattung von Fahrtkosten bei Seminaren im LV Niederösterreich:
Im Sinne einer reduzierten Umweltbelastung ist die Bildung von Fahrgemeinschaften ausdrücklich erwünscht.


WIE BEKOMME ICH MEINE FAHRTKOSTEN ERSETZT?

  1. Grundsätze:
    Die Teilnehmerinnen an unseren Seminaren sind angehalten, die jeweils preisgünstigste Art der An- und Abreise zu wählen. Dabei sollten auch ökologische Überlegungen (Bevorzugung von öffentlichen Verkehrsmitteln) zum Tragen kommen. Grundsätzlich erfolgt die Fahrtkostenerstattung nur innerhalb der Landesgrenze Niederösterreichs und nur für Pfadfinderrinnen des Landesverbandes NÖ.
    Am Seminar füllst du ein Formular für die Kilometergeld-Abrechnung aus. Der Fahrtkostenersatz (ab einer Höhe von € 2,00) wird nach dem Seminar auf deine angegebene Kontonummer (IBAN) überwiesen!
  2. Fahrtkostenerstattung bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
    Fahrkarten werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für Hin- und Rückfahrt erstattet, diese müssen durch Vorlage des Tickets nachgewiesen werden (Original oder pdf). Wenn du ein Klimaticket besitzt, bekommst du eine Rückvergütung, die der Anreise mit einem Kraftfahrzeug entspricht (Vorlage Klimaticket).
  3. Fahrtkostenerstattung bei der Anreise mit Kraftfahrzeugen:
    Der / die Fahrzeuglenkerin erhält für die Hin- und Rückfahrt pro gefahrenem km € 0,10 / abzüglich 60 km Selbstbehalt. Pro Pfadfinderinnengruppe werden erst ab einer Personenzahl von mehr als 4 die Fahrtkosten für ein zweites Kraftfahrzeug rückerstattet.